Allgemeine Geschäftsbedingungen
Für Buchungen der Band LivePart · Stand: Oktober 2026
1. Geltungsbereich und Vertragsbestandteile
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Buchungen der Band LivePart durch Veranstalter, ob Verbraucher oder Unternehmer. Vertragspartner des Veranstalters ist Michael Reiser, Friedensgasse 8/2, 2201 Gerasdorf bei Wien, der unter dem Namen „LivePart“ auftritt (nachstehend „LivePart“). Die weiteren Musiker der Band wirken als seine Erfüllungsgehilfen mit.
1.2 Vertragsbestandteile sind der Engagementvertrag mit den vereinbarten Eckdaten (Termin, Ort, Besetzung, Spieldauer, Gage), diese AGB und der Technical Rider von LivePart. Bei Widersprüchen gelten zuerst die Angaben im Engagementvertrag.
1.3 Der Vertrag kommt mit der Unterzeichnung des Engagementvertrags oder mit der schriftlichen Bestätigung (E-Mail genügt) durch beide Seiten zustande. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform (E-Mail genügt).
2. Gage und Zahlung
2.1 Die vereinbarte Gage ist ein Endpreis. LivePart ist Kleinunternehmer im Sinne des § 6 Abs. 1 Z 27 UStG, es wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.
2.2 Die Gage ist nach dem Auftritt unverzüglich in bar an die Band zu zahlen. Eine Anzahlung wird nicht verlangt. Auf Wunsch erhält der Veranstalter einen Beleg.
2.3 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen.
2.4 Der Veranstalter verpflichtet sich, über die Höhe der vereinbarten Gage gegenüber Dritten Stillschweigen zu bewahren.
3. Anreise und Unterkunft
3.1 Die Gage enthält An- und Abreise, wenn der Veranstaltungsort höchstens 100 km von Wien entfernt ist. Darüber hinaus werden 1,– Euro pro Kilometer (Hin- und Rückfahrt) für die Strecke über 100 km verrechnet.
3.2 Liegt der Veranstaltungsort mehr als 200 km von Wien entfernt, stellt der Veranstalter die Übernachtung für alle Mitwirkenden bereit bzw. übernimmt die Kosten dafür.
4. Verpflegung
4.1 Der Veranstalter stellt den Musikern ab ihrem Eintreffen am Veranstaltungsort ausreichend alkoholfreie Getränke zur Verfügung und bei längeren Auftritten eine Verpflegung (warmes Essen für jeden Musiker).
5. Veranstaltungsort, Technik und Sicherheit
5.1 LivePart bringt, sofern nichts anderes vereinbart ist, die komplette Ton- und Lichttechnik mit. Anforderungen an Bühne, Strom und Aufbauzeit ergeben sich aus dem Technical Rider. Insbesondere werden eine Bühne oder Spielfläche von mindestens 3 × 4 m sowie ein bis zwei separat abgesicherte 220-V-Stromkreise (16 A) oder ein Starkstromanschluss in der Nähe der Bühne benötigt.
5.2 Der Veranstalter sorgt dafür, dass der Veranstaltungsraum für Aufbau und Soundcheck bei einer Trauung mindestens 1,5 Stunden, bei einem Auftritt am Abend mindestens 3 Stunden vor Auftrittsbeginn zugänglich ist. Ist die Backline des Veranstalters vorhanden, genügen 2 Stunden. Eine Zufahrt zum Ausladen ist zu ermöglichen.
5.3 LivePart spielt im Freien nur auf einer überdachten, wetter- und windgeschützten Bühne. Der Veranstalter stellt dies sicher.
5.4 Verfügt der Veranstaltungsort über eine Anlage zur Lautstärkebegrenzung, ist dies vorab mit LivePart abzustimmen, weil eine solche Anlage Equipment beschädigen kann.
5.5 Der Veranstalter gewährleistet die Sicherheit von Musikern und Equipment. Für Schäden am Equipment, die durch Gäste entstehen, haftet der Veranstalter.
5.6 Liegen Umstände vor, die nicht in der Sphäre von LivePart liegen und Leib und Leben der Beteiligten gefährden können (zum Beispiel unzureichende oder lebensgefährliche Stromversorgung, nicht abgesicherte oder einsturzgefährdete Bühne), ist LivePart bis zur Beseitigung des Problems von der Auftrittsverpflichtung befreit. Die vereinbarte Gage bleibt unverändert.
5.7 Ist die Sicherheit des Equipments oder die Gesundheit der Musiker gefährdet (zum Beispiel durch Belästigung durch Gäste) und trifft der Veranstalter nicht unmittelbar entsprechende Maßnahmen, darf die Band den Auftritt sofort abbrechen. Die Gage bleibt in diesem Fall unverändert.
5.8 Der Veranstalter ist für eine Unterbrechung oder einen Abbruch des Auftritts aufgrund eines Stromausfalls oder von Stromschwankungen verantwortlich, die Gage bleibt dabei unverändert.
6. Spielzeit, Pausen und Programm
6.1 Die Spielzeit beginnt zum vereinbarten Zeitpunkt und endet nach der vereinbarten Dauer. Pausen der Musiker und Unterbrechungen wegen Programmpunkten des Veranstalters sind in der vereinbarten Spielzeit inkludiert. Als Planung gelten etwa 10 Minuten Pause je Stunde Spielzeit. Je nach Stimmung im Publikum kann die Band die Pausen kürzen oder entfallen lassen.
6.2 Verzögert sich der Beginn aus Gründen, die der Veranstalter zu vertreten hat, läuft die vereinbarte Spielzeit trotzdem, und die Gage bleibt unverändert.
6.3 Wünscht der Veranstalter eine Verlängerung über die vereinbarte Endzeit hinaus, wird diese nach dem vereinbarten Stundensatz verrechnet. Eine Verlängerung erfolgt im Einvernehmen mit der Band.
6.4 Die musikalische Gestaltung und Darbietung obliegt ausschließlich der Band. Absprachen zu Programmablauf und gewünschten Genres sind im Vorfeld möglich.
6.5 Die LivePart Jukebox ist bei jedem Auftritt inklusive. Die Karaoke Edition ist kostenlos dabei, wenn der Veranstalter sie vorab ankündigt.
7. Verhinderung der Band
7.1 Ist LivePart durch Krankheit oder einen anderen unvorhersehbaren Umstand verhindert, ist dies dem Veranstalter unverzüglich mitzuteilen. Die Auftrittspflicht von LivePart und die Zahlungspflicht des Veranstalters entfallen. LivePart unterstützt den Veranstalter bei der Suche nach einer Ersatzband.
7.2 Eine Änderung in der Bandbesetzung (zum Beispiel der Einsatz eines Ersatzmusikers bei Krankheit eines Bandmitglieds) berührt die Gültigkeit des Vertrags nicht.
8. Stornierung durch den Veranstalter
8.1 Bei Stornierung durch den Veranstalter fallen folgende Stornogebühren an, bezogen auf die vereinbarte Gage: bis 6 Monate vor der Veranstaltung 30 %, danach bis 8 Wochen vorher 50 %, ab 8 Wochen vorher 75 %, ab 7 Tagen vorher 100 %. Die Stornogebühr ist binnen 14 Tagen nach der Stornierung zu überweisen.
8.2 Gelingt es LivePart, den Termin anderweitig zu vergeben, wird die Stornogebühr in Höhe des erzielten Ersatzeinkommens, höchstens jedoch in voller Höhe, angerechnet bzw. erstattet.
8.3 Keine Stornogebühr fällt an, wenn die Absage auf höhere Gewalt zurückgeht, also auf ein von außen kommendes, nicht vorhersehbares und auch bei äußerster zumutbarer Sorgfalt nicht abwendbares Ereignis (zum Beispiel Hochwasser, Erdbeben, Epidemie mit behördlichen Beschränkungen).
8.4 Witterungsbedingte Absagen sind bei vorheriger Absprache (zum Beispiel „Die Veranstaltung findet nur bei Schönwetter statt“) ebenfalls ausgenommen, sofern die Absage rechtzeitig erfolgt. Ist die Band bereits vor Ort, wenn die Absage erfolgt, gilt eine Stornogebühr von 50 % als vereinbart.
9. Verschiebung
9.1 Bei einer Verschiebung aus den in Punkt 8.3 und 8.4 genannten Gründen oder aus Gründen, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat (zum Beispiel Todesfall in der Familie, Erkrankung des Veranstalters), beauftragt der Veranstalter LivePart auch am Ersatztermin zu den Bedingungen dieses Vertrags. Der Ersatztermin muss spätestens 13 Monate nach dem ursprünglichen Termin stattfinden.
9.2 Erfolgt die Verschiebung ab 8 Wochen vor der Veranstaltung, ist eine zusätzliche Gebühr von 10 % der vereinbarten Gesamtgage zu entrichten.
9.3 Die Verschiebung kommt nur zustande, wenn sich LivePart und der Veranstalter auf einen gemeinsamen neuen Termin einigen. Gelingt das nicht, gelten die Stornobedingungen nach Punkt 8.
10. Haftung
10.1 LivePart haftet für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit entstehen. Gegenüber Unternehmern ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Gegenüber Verbrauchern bleibt die gesetzliche Haftung unberührt. Ansprüche aus Personenschäden sind nie ausgeschlossen.
11. Foto-, Video- und Tonaufnahmen
11.1 LivePart darf Foto-, Video- und Tonaufnahmen des Auftritts anfertigen und für Werbezwecke (zum Beispiel Website, Social Media, Bewerbungsunterlagen) verwenden und veröffentlichen.
11.2 Der Veranstalter weist seine Gäste auf mögliche Aufnahmen hin. Aufnahmen, auf denen einzelne Gäste erkennbar im Mittelpunkt stehen, werden ohne deren Einverständnis nicht veröffentlicht. Auf Wunsch entfernt LivePart eine Aufnahme.
11.3 Der Veranstalter darf Foto- und Videoaufnahmen der Band anfertigen. LivePart bittet um kostenfreie Bereitstellung der Aufnahmen für Werbezwecke.
12. AKM, Abgaben und Anmeldungen
12.1 Sämtliche Steuern, Gebühren und Abgaben, insbesondere AKM-Gebühren sowie Abgaben nach den jeweiligen landesrechtlichen Vorschriften, trägt der Veranstalter. Private Feiern wie Hochzeiten sind in der Regel nicht meldepflichtig, im Zweifel klärt der Veranstalter das mit der AKM ab.
12.2 Der Veranstalter ist im Sinne der geltenden Veranstaltungsgesetze für alle behördlichen Anmeldungen und Auflagen verantwortlich.
13. Datenschutz
13.1 LivePart verarbeitet die für die Vertragsabwicklung nötigen personenbezogenen Daten des Veranstalters. Nähere Informationen enthält die Datenschutzerklärung auf livepart.at.
14. Schlussbestimmungen
14.1 Es gilt österreichisches Recht. Für Streitigkeiten mit Unternehmern ist das für den Sitz von LivePart in 2201 Gerasdorf bei Wien sachlich und örtlich zuständige Gericht zuständig. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
14.2 Bei im Fernabsatz geschlossenen Verträgen besteht für Verbraucher kein Rücktrittsrecht, weil die Leistung zu einem vereinbarten Termin erbracht wird (§ 18 Abs. 1 Z 10 FAGG).
14.3 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
14.4 Der Veranstalter erkennt diese AGB mit der Unterzeichnung des Engagementvertrags an.
LivePart · Michael Reiser · Friedensgasse 8/2, 2201 Gerasdorf bei Wien · contact@livepart.at · +43 677 631 80045